Vereinsstatuten
Beitragsordnung
1. Zur Regelung der Beiträge innerhalb des Vereines wurde folgende Beitragsordnung erstellt.
2. Die Abteilungen können für bestimmt Mitglieder Sonderbeiträge erheben. Diese sind
ebenfalls Bestandteil dieser Beitragsordnung
3. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Sonderbeiträge der
Abteilungen werden in den Abteilungsversammlungen festgelegt.
4. Beitragssatz für den Hauptverein, die Alt-Herren und Frauen-Gymnastik-Abteilung:
a) Erwachsene
1/4-jährlich
jährlich
 12,50 €  50,00 €

5.
a) Beitragssätze für die Jugendabteilung

  1/4-jährlich
jährlich
 Jugendliche  9,00 €  36,00 €
 Erwachsene + 1 Kind
 20,00 €  80,00 €
 Erwachsene + 2 Kinder
 26,00 €  104,00 €
 2 Erwachsener + 1 Kind
 30,00 €
 120,00 €
 2 Erwachsene + 2 Kinder
 32,00 €
 128,00 €


b) Für Mitglieder die nicht am Bankeinzugsverfahren für die Beiträge teilnehmen, bzw.
den Jahresbeitrag nicht vollständig bis zum 31- März eines Jahres beglichen haben,
wird ein Aufschlag erhoben werden, mit dem der Arbeits- und Kostenaufwand
ausgeglichen wird.
Kostenaufschlag 1,00 €(1/4-jährlich) 4,00 € (jährlich)
6. Folgende Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit:
a) Ehrenvorsitzender
b) Ehrenmitglieder
c) aktive Schiedsrichter