| Vereinsstatuten |
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Beitragsordnung 1. Zur Regelung der Beiträge innerhalb des Vereines wurde folgende Beitragsordnung erstellt. 2. Die Abteilungen können für bestimmt Mitglieder Sonderbeiträge erheben. Diese sind ebenfalls Bestandteil dieser Beitragsordnung 3. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Sonderbeiträge der Abteilungen werden in den Abteilungsversammlungen festgelegt. 4. Beitragssatz für den Hauptverein, die Alt-Herren und Frauen-Gymnastik-Abteilung: a) Erwachsene
5. a) Beitragssätze für die Jugendabteilung
b) Für Mitglieder die nicht am Bankeinzugsverfahren für die Beiträge teilnehmen, bzw. den Jahresbeitrag nicht vollständig bis zum 31- März eines Jahres beglichen haben, wird ein Aufschlag erhoben werden, mit dem der Arbeits- und Kostenaufwand ausgeglichen wird. Kostenaufschlag 1,00 €(1/4-jährlich) 4,00 € (jährlich) 6. Folgende Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit: a) Ehrenvorsitzender b) Ehrenmitglieder c) aktive Schiedsrichter |
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