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Abteilungsordnung der
Frauen-Gymnastik-Abteilung

1. Die Frauen-Gymnastik-Abteilung besteht aus den aktiven Mitgliedern und den der
Abteilung angehörenden passiven Mitgliedern. Die Frauen-Gymnastik-Abteilung des SV
Wanne 1911 e.V. führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwaltung
der ihr zufließenden Mittel.
2. Zweck der Frauen-Gymnastik-Abteilung ist die sportliche Betätigung von Frauen und die
Förderung der Geselligkeit.
3. Der Abteilungsvorstand besteht aus:
a. der Abteilungsvorsitzenden
b. der stellv. Abteilungsvorsitzenden
c. der 1. Kassiererin
d. der 2. Kassiererin
e. den Übungsleiterinnen
4. Es gibt ordentliche und außerordentlich Abteilungsversammlungen. Die ordentliche
Abteilungsversammlung findet einmal jährlich, vor der Hauptversammlung des Vereins
statt. Aufgrund eines Antrages von 10% der stimmberechtigten Abteilungsmitglieder oder
mit der Hälfte der Stimmen des Abteilungsvorstandes ist durch den Abteilungsvorsitzenden
innerhalb von drei Wochen eine außerordentliche Abteilungsversammlung einzuberufen.
Die Einladung bedarf der Schriftform. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage.
5. Aufgaben der Abteilungsversammlung sind:
a. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Abteilungsvorstandes
b. Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses
c. Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes
d. Entlastung des Abteilungsvorstandes
e. Wahl des Abteilungsvorstandes
f. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
6. Auf der Abteilungsversammlung sind alle aktiven und passiven Mitglieder stimmberechtigt.
Die Stimme ist nicht übertragbar. Ein Vertreter des geschäftsführenden Vorstandes kann an
allen Abteilungssitzungen mit Stimmrecht teilnehmen.
7. Die Abteilungsversammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Zahl der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder. Die Abteilungsversammlung wird beschlussunfähig, wenn
die Hälfte der auf der Teilnehmerliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend
ist.
8. Bei Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder.
9. Der Abteilungsvorstand vertritt die Interessen der Frauen-Gymnastik-Abteilung nach innen
und außen. Für die Verfügung über Konten und Depots der Frauen-Gymnastik-Abteilung
gilt, dass jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam über die entsprechenden Guthaben
verfügen können. Die Abteilungsvorsitzende und Ihre Stellvertreterin sind Mitglied des
erweiterten Vereinsvorstandes. Die Vertretungsbefugnis kann auch an andere Mitglieder des
Abteilungsvorstandes delegiert werden.
10. Die Mitglieder des Abteilungsvorstandes werden jeweils für zwei Jahre gewählt und bleiben
bis zu den Neuwahlen im Amt.
11. Zur Planung und zur Durchführung besonderer Aufgaben kann der Abteilungsvorstand
Ausschüsse bilden. Die Beschlüsse dieser Ausschüsse bedürfen der Zustimmung des
Abteilungsvorstandes.
12. Änderungen der Abteilungsordnung können nur von der ordentlichen Abteilungsversammlung
oder einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Abteilungsversammlung
beschlossen werden. Die Änderungen bedürfen der Zustimmung von
mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten.
Diese Abteilungsordnung wurde auf der Abteilungsversammlung am 23. Januar 2003
beschlossen.
Herne, 23.Januar 2003
Für den Abteilungsvorstand:
gez.
- Erika Urban - - Inge Lawnicki - - Bärbel Schmidt -
( Abt.-vors.) ( stellv. Abt.-vors.) ( Abt.-kassierer )
Genehmigt auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des SV Wanne 1911 e.V.
am 31. Januar 2003.
Für den geschäftsführenden Vorstand:
gez.
- Winfried Feldmann - - Ulrich Bitter -
( 1.Vorsitzender ) ( 2. Vorsitzender )
- Jörg Ziegler - - Rudolf Kassalik - - Mathias Bertram -
( 1. Geschäftsführer ) ( 1. Kassierer ) ( Sozialwart )