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Vereinsstatuten
Ehrenordnung | Vereinsstatuten |
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SV Wanne 1911 e.V. Ehrenordnung 1. Allgemeines Der SV Wanne 1911 kann in Anerkennung besonderer Verdienste und Leistungen im Sport Personen, die sich durch hervorragende Mitarbeit verdient gemacht haben, durch Ernennung oder Auszeichnung ehren. 2. Ernennung a) Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins kann nur derjenige ernannt werden, der das Amt des 1. Vorsitzenden im Verein langjährig verdienstvoll geführt hat. Der Ehrenvorsitzende hat im Vorstand und auf der Hauptversammlung beschließende Stimme. b) Zu Ehrenmitgliedern des Vereins ohne Sitz im Vorstand können besonders um das Vereinswesen verdiente Mitarbeiter ernannt werden, wobei die Zahl der lebenden Mitglieder 5 nicht überschreiten soll. c) Jedes Mitglied hat das Recht, Vorschläge für die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden und zur Ehrenmitgliedschaft zu machen. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden bzw. zum Ehrenmitglied erfolgt nach Vorstandsbeschluss auf der Jahreshauptversammlung oder bei einer angemessenen Festlichkeit des Vereines erfolgen (z.B. Jubiläum). 3. Auszeichnung a) Die Silberne Ehrennadel wird verliehen für 10 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit als Sportler oder als Vorstands- /Ausschussmitglied oder für 15 Jahre ununterbrochene passive Mitgliedschaft b) Die Goldene Ehrennadel wird verliehen für 20 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit als Sportler oder als Vorstands- /Ausschussmitglied oder für 25 Jahre ununterbrochene passive Mitgliedschaft. Ehrungen können erst dann erfolgen, wenn das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat. c) Durch Vorstandsbeschluss können auch vorzeitig Ehrungen vorgenommen werden. Ebenfalls kann der Vorstand besondere Ehrungen für Mitglieder beschließen die länger als 25 Jahre Mitglied im Verein sind (z.B. 30 Jahre, 40 Jahre, 50 Jahre). |