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SV Wanne 1911 e.V.
Ehrenordnung

1. Allgemeines
Der SV Wanne 1911 kann in Anerkennung besonderer Verdienste und
Leistungen im Sport Personen, die sich durch hervorragende Mitarbeit
verdient gemacht haben, durch Ernennung oder Auszeichnung ehren.
2. Ernennung
a) Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins kann nur derjenige ernannt
werden, der das Amt des 1. Vorsitzenden im Verein langjährig
verdienstvoll geführt hat.
Der Ehrenvorsitzende hat im Vorstand und auf der Hauptversammlung
beschließende Stimme.
b) Zu Ehrenmitgliedern des Vereins ohne Sitz im Vorstand können
besonders um das Vereinswesen verdiente Mitarbeiter ernannt
werden, wobei die Zahl der lebenden Mitglieder 5 nicht
überschreiten soll.
c) Jedes Mitglied hat das Recht, Vorschläge für die Ernennung zum
Ehrenvorsitzenden und zur Ehrenmitgliedschaft zu machen. Die
Ernennung zum Ehrenvorsitzenden bzw. zum Ehrenmitglied erfolgt
nach Vorstandsbeschluss auf der Jahreshauptversammlung oder bei
einer angemessenen Festlichkeit des Vereines erfolgen (z.B.
Jubiläum).
3. Auszeichnung
a) Die Silberne Ehrennadel wird verliehen für 10 Jahre ununterbrochene
aktive Tätigkeit als Sportler oder als Vorstands-
/Ausschussmitglied oder für 15 Jahre ununterbrochene passive
Mitgliedschaft
b) Die Goldene Ehrennadel wird verliehen für 20 Jahre ununterbrochene
aktive Tätigkeit als Sportler oder als Vorstands-
/Ausschussmitglied oder für 25 Jahre ununterbrochene passive
Mitgliedschaft. Ehrungen können erst dann erfolgen, wenn das
Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat.
c) Durch Vorstandsbeschluss können auch vorzeitig Ehrungen
vorgenommen werden. Ebenfalls kann der Vorstand besondere
Ehrungen für Mitglieder beschließen die länger als 25 Jahre
Mitglied im Verein sind (z.B. 30 Jahre, 40 Jahre, 50 Jahre).