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Vereinsstatuten
Abteilungsordnung der Alt-Herren-Abteilung | Vereinsstatuten |
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Abteilungsordnung der Alt-Herren-Abteilung 1. Die Alt-Herren-Abteilung besteht aus den der Abteilung angehörenden aktiven und passiven Mitgliedern und den Vorstandsmitgliedern. 2. Die Alt-Herrenabteilung des SV Wanne 1911 e.V. führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwaltung der ihr zufließenden Mittel. 3. Zweck der Alt-Herren-Abteilung ist die sportliche Betätigung von Spielern über 32 Jahre und die Förderung der Geselligkeit. 4. Der Abteilungsvorstand besteht aus: a) dem Abteilungsvorsitzenden b) dem stellv. Abteilungsvorsitzenden c) dem Abteilungsgeschäftsführer/-schriftführer d) dem Kassenwart der Abteilung e) den Obleuten 5. Es gibt ordentliche und außerordentliche Abteilungsversammlungen. Die ordentliche Abteilungsversammlung findet einmal jährlich, vor der Hauptversammlung des Vereins statt. Aufgrund eines Antrages von 10% der stimmberechtigten Abteilungsmitglieder oder mit der Hälfte der Stimmen des Abteilungsvorstandes ist durch den Abteilungsvorsitzenden innerhalb von drei Wochen eine außerordentliche Abteilungsversammlung einzuberufen. Die Einladung bedarf der Schriftform. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage. 6. Aufgaben der Abteilungsversammlung sind: a. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Abteilungsvorstandes b. Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses c. Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes d. Entlastung des Abteilungsvorstandes e. Wahl des Abteilungsvorstandes f. Beschlussfassung über vorliegende Anträge 7. Auf der Abteilungsversammlung sind alle aktiven und passiven Mitglieder stimmberechtigt. Die Stimme ist nicht übertragbar. Ein Vertreter des geschäftsführenden Vorstandes kann an allen Abteilungssitzen mit Stimmrecht teilnehmen. 8. Die Abteilungsversammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Die Abteilungsversammlung wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der auf der Teilnehmerliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt worden ist. 9. Bei Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. 10. Der Abteilungsvorstand vertritt die Interessen der Alt-Herren-Abteilung nach innen und außen. Für die Verfügung über Konten und Depots der Alt-Herren-Abteilung gilt, dass jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam über die entsprechenden Guthaben verfügen können. Kreditaufnahmen zu Lasten der Abteilung bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes. Der Abteilungsvorsitzende und sein Stellvertreter sind Mitglied des erweiterten Vereinsvorstandes. Die Vertretungsbefugnis kann auch an andere Mitglieder des Abteilungsvorstandes delegiert werden. 11. Die Mitglieder der Abteilungsvorstandes werden jeweils für zwei Jahre gewählt und bleiben bis zu den Neuwahlen im Amt. 12. Zur Planung und zur Durchführung besonderer Aufgaben kann der Abteilungsvorstand Ausschüsse bilden. Die Beschlüsse dieser Ausschüsse bedürfen der Zustimmung des Abteilungsvorstandes. 13. Einzelheiten der Wettkämpfe regelt die Spielordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes. 14. Änderungen der Abteilungsordnung können nur von der ordentlichen Abteilungsversammlung oder einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Abteilungsversammlung beschlossen werden. Die Änderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. Diese Abteilungsordnung wurde auf der Abteilungsversammlung am 16. Januar 2003 beschlossen. Herne, 16.Januar 2003 Für den Abteilungsvorstand: gez. - Arno Lipinski - - Dirk Orlowsky - - Michael Henneken - ( Abt.-vors.) ( stellv. Abt.-vors.) ( Abt.-kassierer ) Genehmigt auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des SV Wanne 1911 e.V. am 31. Januar 2003. Für den geschäftsführenden Vorstand: gez. - Winfried Feldmann - - Ulrich Bitter - ( 1.Vorsitzender ) ( 2. Vorsitzender ) - Jörg Ziegler - - Rudolf Kassalik - - Mathias Bertram - ( 1. Geschäftsführer ) ( 1. Kassierer ) ( Sozialwart ) |